2016-06-21

Verfassungsgericht Österreich entscheidet über die Wahlanfechtung der FPÖ



Gestern begann die auf 4 Tage anberaumte  Verhandlung im VfGH über die Wahlanfechtung der Bundespräsidentenstichwahl vom 22. Mai 2016. Zur Erinnerung: Alexander Van der Bellen gewann mit einem Vorsprung von 30.863 Stimmen vor Norbert Hofer.

Die Aussagen der Zeugen war ähnlich:  Sie gaben an, dass die Behandlung und auch oft die Öffnung und Auszählung der Wahlkarten vom Wahlleiter oder dessen Vertreter oder anderer Personen in Abwesenheit der Wahlbeisitzer  schon am Wahlsonntag begannen und auch teilweise abgeschlossen wurden. Die Beisitzer wurden alle schriftlich lediglich zu Sitzungen am Wahlsonntag, den 22.5.2016  abends und am Montag zwischen 15.30 und 17.30 (!) eingeladen und nicht für den gesetzlichen Start der Auszählung am Montag den 23.5.2016 ab 9.00 Uhr.

In diesen Sitzungen am Montag abends, an der alle Zeugen das dabei waren, wurde in allen Fällen lediglich das Wahlergebnis bekanntgegeben und meist kurz über jene Wahlkarten diskutiert, die ungültig waren und dann das Protokoll von allen unterschrieben. Meist ohne das Protokoll überhaupt durchgelesen zu haben. Im Protokoll stand aber, dass der Start der Öffnung und Auszählung der Wahlkarten unter Aufsicht der Beisitzer - wie gesetzlich vorgeschrieben - am Montag ab 9 Uhr stattfand. Lediglich in einem Fall sagte eine Zeugin vor Gericht aus, dass sie den Wahlleiter ersuchte einen Aktenvermerk wegen dieser unrichtigen Behauptung  ins Protokoll einzufügen, was dieser aber nie durchführte. Sie vertraute aber ihrem Bürgermeister und unterschrieb trotzdem (!).  Es wurde nie irgend etwas mehr kontrolliert (!). In nicht einem Fall war ein Beisitzer schon um 9 Uhr in seiner Wahlbehörde und hat um - wie gesetzlich vorgeschrieben - an der Öffnung und Auszählung der Wahlkarten teilzunehmen (!).

Die Auszählung begann laut den Aussagen der von mir gehörten  Zeugen am Wahlsonntag und wurde einmal  nicht einmal vom Wahlleiter selbst durchgeführt oder vom Stellvertreter. Oder es war nur der Stellvertreter anwesend und hat die Arbeit an Sekretärinnen oder sonstigen Mitarbeitern des Amtes übertragen. Ohne ausreichende Aufsicht. In einem Fall wollte eine FPÖ-Wahlbeisitzerin um 10.00 Uhr der Auszählung am Montag beiwohnen. Ihr wurde mitgeteilt, dass die Auszählung schon beendet sei (!) und durfte nicht einmal mehr hinein.


Schon am ersten Tag der Verhandlung ging es um die Behandlung von Zig-tausenden Wahlkarten, die manipuliert hätten werden können. Das muss genügen, um diese Wahl als nicht gesetzeskonform zu erkennen. Die Konsequenz können nur Neuwahlen sein, wo die Briefwahl nicht mehr zugelassen wird. Oder die Briefwahl muss derart reformiert werden, dass Manipulation praktisch unmöglich gemacht werden. Sonst wird den Bürgern das Recht auf freie und geheime Wahl genommen.

Jedenfalls hat die FPÖ mit ihrer Anfechtung schon erreicht, dass die Bürger über die zahlreichen Missstände bei der Abwicklung der Briefwahlen aufgeklärt werden.

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