2016-04-20

"Wenn das Recht tatsächlich vom Volke ausgeht, kann es doch kein Problem sein, das Volk über den EU-Austritt zu befragen".*



Im schönen Österreich, hat sich eine Episode zugetragen, die bestimmt auch für nicht-österreichische Zuseher interessant ist. Im Jahr 2016 wurde bei uns bereits zwei mal, eine Volksabstimmung über die EU-Mitgliedschaft, mit undemokratischen Mitteln verhindert. Selbstverständlich gedeckt von den Einheitsmedien, wurde dieser Demokratieraub größtenteils vertuscht. Die meisten Österreicher sind sich über die Abhandlung dieser Angelegenheit bis heute nicht bewusst. Es besteht die gezielte Absicht seitens der Regierenden, die Sache mit möglichst wenig Aufsehen, unter den Teppich zu kehren. Währendessen macht sich in der österreichischen Bevölkerung immer mehr Skepsis breit, was dieses herbeigekünstelte Staaten-“Bündniss“ anbelangt. Ein Großteil der Menschen hat das Vertrauen in die Europäische Union längst verloren. Und genau aus diesem Grund, setzen die Systemwächter sämtliche Mitteln in Kraft, um diese demokratische Abstimmung zu verhindern. Der Punkt an dem das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher, einmal zu oft missbraucht wurde, ist in den Augen der meisten von uns, längst überschritten. Es ist das Medienkartell, welches neben den schmierigen Politdarstellern die Illusion erzeugt, dass die aktuell getroffenen Entscheidungen im Sinne des Volkes geschehen würden. Man vermittelt das Bild, dass die Österreicherinnen und Österreicher größtenteils hinter der EU und ihren Entscheidungen stünden. Dies ist wohl längst nicht mehr zutreffend! Wie die gerade eben verhinderte Volksabstimmung bewiesen hätte! Doch die Chance auf eine Volksabstimmung, besteht nach wie vor und lässt sich, von den Freunden der gemeinsamen Währungs-und Zoll- Union nach Kalergi, nicht so einfach vom Tisch nehmen! Von unseren Volksverrätern und den staatlichen Lügen-Monopol, fühlte ich mich zu meinen ersten politschen Video-Projekt genötigt, welches von der, NACH WIE VOR - VORHANDENEN MÖGLICHKEIT EINER VOLKSABSTIMMUNG und der SKANDALÖSEN ABHANDLUNG des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS handelt!

* LG Oliver Zumann


 

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