2014-08-22

Das schwarze Loch EU




Der Europäische Rat hat eine politische Einigung darüber erzielt, dass die Ausgabenobergrenze für die EU-28 für den Zeitraum 2014-2020 959.988 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen beträgt.

Allein in den Kohäsionsfonds oder Umverteilungsfonds gehen 325.149 Millionen Euro und in  den Agrarfonds 373.179 Millionen Euro. (Quelle: http://www.euractiv.de/finanzen-und-wachstum/artikel/eu-haushalt-2014-2020-die-details-in-zahlen-007202) .

60 Milliarden Euro an Agrar-Subventionen gehen laut der aktuellen "Fleischbroschüre" (Animal Spirit) an die Agrarindustrie! Die Deutschen Wirtschafts-Nachrichten zeigen auf, wohin die Förder-Gelder hingehen: 

 "Die Agrar-Förderungen gehen in Österreich an große Internet-Betreiber, Privatstiftungen und kirchliche Einrichtungen. Über die Agrar-Töpfe wird offenbar sichergestellt, daß viele gesellschaftliche Gruppen loyal zur EU stehen. Der klassische Bauer bekommt vergleichsweise wenig. Rund 2,1 Milliarden Euro stehen dem Land für Agrar-Förderungen zur Verfügung. Die Mittel stammen von der EU, dem Bund und den Ländern.
Die größten Bezieher der Förderungen sind vor allem Landwirtschaftskammern, Tourismus- und Vermarktungsgesellschaften, Lebensmittel- und Energiebetriebe, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen. Mit 1,14 Millionen Euro ging eine der größten Summen aus dem Agrartopf an die A1 Telekom Austria. Das ist deswegen rechtens, weil das Geld auch aus der Breitbandförderung stammt. Damit wird der Internet-Ausbau auf dem Land unterstützt, der sonst für die Konzerne nicht profitabel ist.
Am meisten kassierten das Ländliche Fortbildungsinstitut OÖ (3,4 Mio Euro), der Waldpflegeverein Tirol (3,16 Mio Euro) und der GRM Genuß Regionen Marketing (3,15 Mio Euro). Auch Privatstiftungen wurden großzügig bedacht. Laut Watchdogs flossen 2013 etwa 3,1 Millionen Euro an Stiftungen. Kirchliche Einrichtungen erhielten rund 3,7 Millionen Euro. Die niedrigste Fördersumme bekam mit sieben Euro die Agrargemeinschaft Planalm".


 Für Banken werden neue Staatsschulden gemacht, Sparpakete geschnürt, Steuern erhöht und gegebenenfalls neue eingeführt, Sichwörter ESFS, ESFM, ESM und EZB - Inflationspolitik. Die EZB kauft Schrottpapiere auf. Dadurch verliert der Euro ständig. Aber für die Pensionen ist kein Geld da!

Die Bürger fragen sich, wo den die angeblichen Vorteile und die Milliarden sind, welche der Beitritt zur EU gebracht haben? Hat schon jemand die Kosten für die Arbeitslosen vom BIP abgerechnet? Warum hat Österreich jedes Jahr mehr Schulden? Warum stagnieren die Löhne? Wenn die Zahlen der Wirtschaftskammer stimmen, wo ist dann das Geld? Den österreichischen Bürgern insgesamt ist es ohne EU besser gegangen!


Für die Ukraine hat die EU 11 Milliarden unserer Steuergelder über!

Österreichs haftet für die "Euro-Rettung" mit bis zu 80 Milliarden Euro! Deutschland haftet nur für den ESM mit 190 Milliarden Euro. Für TARGET2: 462 Milliarden Euro

Das ifo-Institut liefert schockierende Zahlen:  Auf 322 Mrd. Euro beläuft sich derzeit die deutsche Haftung für bereits ausgezahlte Rettungsmaßnahmen (EFSF, ESM, Target, Anleihekäufe durch Notenbanken). Das sind 20 Mrd. mehr als der ganze Bundeshaushalt 2013. EU-Milliarden werden umverteilt, aber für die Sicherung der Pensionen ist kein Geld da! 

Angaben in Milliarden Euro für Österreich:

TARGET2: 42,6
Staatsanleiheinkäufe EZB: 5,9
Griechenlandrettung: 1,6
IWF-Griechenlandhilfe: 0,3
ESM-Kapitaleinlage: 2,2
ESM-Haftung: 17,3
ESFM: 1,1
ESFS: 8,3
Anteil IWF parallel zu ESM/EFSM/EFSR: 2,2

Summe: 80,3

Art. 35 ESM-V steht in Widerspruch zu Art. 142 B-VG, so die UNI Linz.

Die Klageschrift von Prof. Schachtschneider (Berlin)

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland:  


Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über mehrere Anträge 
auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verkündet. Die Anträge sind vor 
allem darauf gerichtet, dem Bundespräsidenten bis zur Entscheidung über 
die jeweilige Hauptsache zu untersagen, die am 29. Juni 2012 von 
Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetze auszufertigen und damit 
die Voraussetzung für die Ratifikation der mit ihnen gebilligten 
völkerrechtlichen Verträge - des Vertrages zur Einrichtung des 
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Vertrag) und des Vertrages über 
Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und 
Währungsunion (sog. Fiskalvertrag) - zu schaffen. 

Über den Sachverhalt informiert die Pressemitteilung Nr. 47/2012 vom 2. 
Juli 2012. Sie kann auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts 
eingesehen werden. 

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Anträge mit der 
Maßgabe abgelehnt, dass eine Ratifizierung des ESM-Vertrages nur 
zulässig ist, wenn völkerrechtlich sichergestellt wird, dass 
1. durch die in Art. 8 Abs. 5 Satz 1 des ESM-Vertrages (ESMV) geregelte 
Haftungsbeschränkung sämtliche Zahlungsverpflichtungen der 
Bundesrepublik Deutschland aus diesem Vertrag der Höhe nach auf ihren 
Anteil am genehmigten Stammkapital des ESM (190.024.800.000 Euro) 
begrenzt sind und keine Vorschrift dieses Vertrages so ausgelegt werden 
darf, dass für die Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des 
deutschen Vertreters in den Gremien des ESM höhere 
Zahlungsverpflichtungen begründet werden, 
2. die Regelungen des ESM-Vertrages über die Unverletzlichkeit der 
Unterlagen des ESM (Art. 32 Abs. 5, Art. 35 Abs. 1 ESMV) und die 
berufliche Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen (Art. 34 
ESMV) einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des 
Bundesrates nicht entgegenstehen. 

Die Bundesrepublik Deutschland muss zum Ausdruck bringen, dass sie an 
den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden sein will, falls sich die von 
ihr geltend zu machenden Vorbehalte als unwirksam erweisen sollten.


(http://eu-austritt.blogspot.co.at/2012/10/land-karnten-verfassungsbeschwerde.html)

 gesamte Klage hier>>

Der Verfassungsgerichtshof Österreich hat eine Klage abgewiesen!

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