2011-06-26

Der Abgeordnete der CSU Gauweiler klagte gegen den "Rettungsschirm"


Von Wolfgang Janisch
"Es kann sein, dass der halbe Bundeshaushalt plötzlich weg ist": Wie der CSU-Politiker Peter Gauweiler seine Klage gegen das deutsche Rettungspaket für den Euro begründet.
In Sachen Europa kann man sich auf Peter Gauweiler verlassen. Kaum hatten Bundestag und Bundesrat am Freitag dem 750-Milliarden-Euro-Rettungspaket zugestimmt, ging seine Verfassungsbeschwerde schon auf den Weg nach Karlsruhe, verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Peter Gauweiler CSU Klage Euro Rettungspaket dpa Stimmte auch im Parlament gegen das Rettungspaket: der Abgeordnete Peter Gauweiler (CSU) (© Foto: dpa)
Der CSU-Bundestagsabgeordnete gehörte, im Verbund mit dem Freiburger Professor Dietrich Murswiek, bereits zu den Klägern gegen den Vertrag von Lissabon - und hatte den größten Anteil am Erfolg, wie ihm das Gericht in der Kostenentscheidung attestierte. Auch diesmal ist die Verfassungsbeschwerde, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, nicht ohne Charme.
Zentrales Argument: Durch den Rettungsschirm verlasse die EU die vertragliche Basis der Union, mit der sich die Staaten einst im Vertrag von Maastricht und heute im "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) auf die Stabilität des Euro verpflichtet hatten. Vor allem hebelten die EU und ihre Mitgliedsstaaten das sogenannte Bail-out-Verbot aus, also die Vorschrift des Artikels 125 AEUV, wonach die EU nicht für die Schulden der Mitgliedsstaaten haftet.

Auch weitere "Stützpfeiler" der Stabilitätskonstruktion seien ins Wanken geraten: Mit den Haushaltsdefiziten der Mitgliedsländer sei die EU - entgegen den ursprünglichen Vereinbarungen- sehr lax umgegangen. Außerdem sei es der Europäischen Zentralbank (EZB) untersagt, den Ländern bei der billigen Geldbeschaffung zu helfen: Kredite müssten zu normalen Marktkonditionen aufgenommen werden, um eine übermäßige Verschuldung zu verhindern.
Gauweiler sieht darin keinen einmaligen Sündenfall, sondern die Verwandlung der EU in eine "Haftungs- und Transfergemeinschaft". Deutschland habe jedoch der Währungsunion nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass die stabilitätssichernden Vorschriften angewandt würden.

Den Kompetenzrahmen überschritten

"Mit jeder Missachtung dieser Kriterien verlässt die Europäische Union die vertraglichen Grundlagen der Währungspolitik und überschreitet den mit den Zustimmungsgesetzen der Mitgliedsstaaten bestimmten Kompetenzrahmen", heißt es in dem Schriftsatz.
Durch den deutschen Haftungsanteil in Höhe von mehr als 147 Milliarden Euro ("Es kann sein, dass der halbe Bundeshaushalt plötzlich weg ist") sieht Gauweiler den parlamentarischen Gestaltungsspielraum gleichsam auf Null schrumpfen. Zugleich versuche die EU "in massiver Weise auf die Haushaltswirtschaft der Mitgliedsstaaten einzuwirken".
Was ein weiterer Schritt auf dem Weg zur heimlichen europäischen Staatswerdung wäre, den Karlsruhe im Lissabon-Urteil mit Stoppschildern versehen hatte: Demokratieprinzip und Wahlrecht könnten verletzt sein, wenn wesentliche Teile des Budgetrechts auf die EU übertragen würden.
Fraglich ist, ob der Karlsruher Schlossplatz die richtige Adresse für die Beschwerde ist. Murswiek sieht vor allem das Wahlrecht als juristischen Hebel: Weil der deutsche Wähler europäische Befugnisse nur im Rahmen der Verträge legitimiert habe, sei "mit jeder Kompetenzüberschreitung europäischer Organe auch der demokratische Legitimationszusammenhang durchschnitten".
Eine derart weitreichende Kontrollbefugnis hat sich freilich das Bundesverfassungsgericht bisher nicht vorbehalten: Nur für gravierende Kompetenzüberschreitungen hat sich Karlsruhe das letzte Wort über EU-Rechtsakte reserviert.












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